Fahrgast mit scharfer Schusswaffe und Springmesser unterwegs – Weitere Waffe und Munition bei Wohnungsdurchsuchung gefunden

8. Mai 2026
1 min Lesezeit

Fahrgast mit scharfer Schusswaffe und Springmesser unterwegs – Weitere Waffe und Munition bei Wohnungsdurchsuchung gefunden

Nordrhein-Westfalen - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Waffendelikte in Köln-Vingst

() – Die Polizei Köln hat am späten Donnerstagabend in Köln-Vingst einen 29 Jahre alten Mann festgenommen. Der Fahrgast eines Mietwagens führte bei einer Verkehrskontrolle einen scharfen Revolver und ein Springmesser mit sich, teilte die Polizei mit.

Die Beamten hatten den Mietwagen gegen 23.30 Uhr auf der Ostheimer Straße / Ecke Burgstraße angehalten.

In der Umhängetasche des auf der Rückbank sitzenden Mannes fanden die Einsatzkräfte die Waffen.

Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellten die Polizisten weitere Munition sowie ein Gewehr sicher. Gegen den 29-Jährigen wurde ein Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Die Kriminalpolizei prüft derzeit, ob Haftgründe vorliegen, um den Mann einem Haftrichter vorzuführen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundespolizei (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • 29-jähriger Mann in Köln-Vingst festgenommen
  • Führte scharfen Revolver und Springmesser mit sich
  • Weitere Munition und Gewehr bei Wohnungsdurchsuchung sichergestellt

Warum ist das wichtig?

  • Erhöhung der öffentlichen Sicherheit durch Festnahme eines bewaffneten Fahrgasts
  • Verstoß gegen das Waffengesetz wirft Fragen zur illegalen Waffenbesitz auf
  • Möglichkeit weiterer Ermittlungen zu potenziellen Gefahren für die Allgemeinheit

Wer ist betroffen?

  • 29 Jahre alter Mann
  • Polizei Köln
  • Kriminalpolizei

Zahlen/Fakten?

  • 29-jähriger Mann festgenommen
  • Waffen: scharfer Revolver, Springmesser, weitere Munition, Gewehr
  • Verkehrskontrolle gegen 23.30 Uhr in Köln-Vingst

Wie geht’s weiter?

  • Prüfung von Haftgründen durch die Kriminalpolizei
  • Vorführung des Mannes vor einen Haftrichter
  • Einleitung eines Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
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