Hessen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Wirtschaftspolitik: Reform der Altersvorsorge in Hessen
Wiesbaden () – Der Bundesrat hat am Freitag dem Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Das teilte das Hessische Finanzministerium mit.
Das Gesetz enthält demnach auch Verbesserungen, die Hessen in das Verfahren eingebracht hatte. Dazu gehört unter anderem die Einführung eines staatlich organisierten, kostengünstigen Standarddepots, das nach hessischen Angaben spätestens zum 1. Januar 2027 vermarktet werden soll.
Finanzminister R. Alexander Lorz erklärte, 2026 müsse das Jahr der Rente werden.
Die private Altersvorsorge werde durch flexiblere Garantievorgaben gestärkt. Künftig seien auch vollständig garantiefreie Produkte wie das Altersvorsorge- und das Standarddepot möglich.
Dies eröffne höhere Aktienanteile und damit bessere langfristige Ertragschancen. Hessen setze sich seit Jahren für eine grundlegende Reform ein und habe bereits 2018 mit der sogenannten Deutschland-Rente ein Konzept vorgelegt.
Laut Ministerium wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert.
Künftig sollen auch Selbstständige in die Förderung einbezogen werden. Zudem werde die Förderung für Familien und Geringverdiener verbessert.
Die volle Kinderzulage soll künftig bereits bei einem Eigenbeitrag von 25 Euro im Monat gewährt werden. Hessen habe sich frühzeitig dafür eingesetzt, dass Vereinfachungen nicht zulasten von Familien mit niedrigem Einkommen gehen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitzung des Bundesrates am 08.05.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt.
- Das Gesetz führt ein kostengünstiges Standarddepot ein und erweitert den Förderkreis auf Selbstständige sowie verbessert die Förderung für Familien und Geringverdiener.
- Künftige Altersvorsorgeprodukte können vollständig garantiefrei sein, was höhere Aktienanteile und bessere Ertragschancen ermöglicht.
Warum ist das wichtig?
- Verbesserung der privaten Altersvorsorge für mehr finanzielle Sicherheit im Alter
- Einführung eines kostengünstigen, staatlich organisierten Standarddepots
- Erweiterung der Förderberechtigten, einschließlich Selbstständiger und Geringverdiener
Wer ist betroffen?
- Selbstständige
- Familien
- Geringverdiener
Zahlen/Fakten?
- Staatlich organisiertes, kostengünstiges Standarddepot ab 1. Januar 2027
- Vollständige Kinderzulage ab einem Eigenbeitrag von 25 Euro im Monat
- Erweiterung des Kreises der Förderberechtigten um Selbstständige
Wie geht’s weiter?
- Einführung des Standarddepots bis spätestens 1. Januar 2027
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