Berlin - Was ist passiert – was dahinter steckt
Kriminalität in Berlin: Festnahme nach Schüssen
Berlin () – Zehn Tage nach den Schüssen im Anita-Berber-Park in Neukölln hat die Polizei einen Tatverdächtigen festgenommen. Das teilten die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und die Polizei Berlin am Donnerstag mit.
Der 20-jährige Beschuldigte soll am 23. April 2026 auf einen 27-Jährigen und einen 29-Jährigen geschossen haben.
Der Mann wurde bereits am 3. Mai 2026 in der Hasenheide vorläufig festgenommen, nachdem er einem Zivilpolizisten dessen Diensthandy gestohlen haben soll. Bei der Festnahme habe der Beschuldigte Widerstand geleistet und einen Schlagring bei sich geführt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete ein Richter am 4. Mai 2026 Untersuchungshaft an.
Die Ermittlungen der Ermittlungsgruppe Telum der Staatsanwaltschaft und der BAO Ferrum des Landeskriminalamtes dauern an. Geprüft wird auch eine mögliche Beteiligung des 20-Jährigen an einer weiteren Schussabgabe im Anita-Berber-Park am 2. Mai 2026. Die Hintergründe des versuchten Tötungsdelikts sind weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeiauto mit Blaulicht bei Nacht (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Polizei nimmt 20-Jährigen nach Schüssen im Anita-Berber-Park fest.
- Tatverdächtiger schoss auf zwei Männer am 23. April 2026.
- Untersuchungshaft angeordnet, Ermittlungen dauern an.
Warum ist das wichtig?
- Festnahme eines Tatverdächtigen kann Sicherheit in der Öffentlichkeit erhöhen.
- Ermittlungen helfen, mögliche weitere Straftaten aufzuklären und Täter zu identifizieren.
Wer ist betroffen?
- 20-jähriger Beschuldigter
- 27-jähriger Mann
- 29-jähriger Mann
Zahlen/Fakten?
- Tatverdächtiger: 20 Jahre alt
- Schüsse abgegeben am 23. April 2026
- Festnahme am 3. Mai 2026 in der Hasenheide
Wie geht’s weiter?
- Weitere Ermittlungen zur Beteiligung an Schussabgabe am 2. Mai 2026
- Hintergründe des versuchten Tötungsdelikts weiterhin klären
- Untersuchungshaft bleibt bestehen



