EU kritisiert Meta wegen unzureichendem Schutz von Kindern

29. April 2026
1 min Lesezeit

EU kritisiert Meta wegen unzureichendem Schutz von Kindern

Wirtschaft - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: EU erneuert Kritik an Meta

Brüssel () – Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass Meta mit seinen Plattformen Instagram und Facebook gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoße.

Laut der Kommission hat das Unternehmen es versäumt, Minderjährige unter 13 Jahren wirksam daran zu hindern, Zugang zu diesen Diensten zu erhalten. Trotz der Geschäftsbedingungen von Meta, die ein Mindestalter von 13 Jahren festlegen, seien die Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Altersbeschränkung unzureichend, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.

Minderjährige könnten bei der Kontoerstellung ein falsches Geburtsdatum angeben, ohne dass wirksame Kontrollen zur Überprüfung der Richtigkeit existierten. Das Meldeverfahren für Minderjährige unter 13 Jahren sei zudem kompliziert und ineffektiv. Selbst bei einer Meldung erfolge oft keine ordnungsgemäße Verfolgung, sodass gemeldete Minderjährige weiterhin Zugang zu den Diensten hätten.

Die Kommission fordert Meta auf, seine Risikobewertungsmethoden zu überarbeiten und Maßnahmen zu verstärken, um Minderjährige unter 13 Jahren zu erkennen und zu entfernen. Sollte Meta den Anforderungen nicht nachkommen, könnte die Kommission eine Geldbuße verhängen, die bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen kann.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Instagram-Logo auf einem Smartphone (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Europäische Kommission stellt Verstöße von Meta gegen das Gesetz über digitale Dienste fest
  • Unzureichende Maßnahmen zur Altersverifikation für Minderjährige unter 13 Jahren
  • Mögliche Geldbuße bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei Nichteinhaltung der Anforderungen

Warum ist das wichtig?

  • Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Inhalten auf sozialen Medien
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Altersbeschränkung
  • Vermeidung finanzieller Strafen durch die Europäische Kommission

Wer ist betroffen?

  • Minderjährige unter 13 Jahren
  • Meta
  • Europäische Kommission

Zahlen/Fakten?

  • Minderjährige unter 13 Jahren haben unzureichend geschützten Zugang zu Instagram und Facebook
  • Geldbuße bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich
  • Fehlende wirksame Kontrollen zur Überprüfung des Alters bei Kontoerstellung

Wie geht’s weiter?

  • Meta muss Risikobewertungsmethoden überarbeiten.
  • Verstreichen der Frist könnte zu einer Geldbuße führen.
  • Maßnahmen zur Identifikation und Entfernung von Minderjährigen verstärken.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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