Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt
Reform der Notfallversorgung in Berlin
Berlin () – Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der Notfallversorgung geeinigt. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Mittwochausgabe).
Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), der an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll, sieht unter anderem eine einheitliche Ersteinschätzung per Telefon oder Video sowie eine engere Zusammenarbeit der Rettungs- und der ärztlichen Bereitschaftsdienste unter den Telefonnummern 112 sowie 116117 vor.
Auch stationäre und ambulante Helfer sollen besser als bisher kooperieren. So ist der flächendeckenden Aufbau neuer „Integrierter Notfallzentren“ geplant, die aus den Notaufnahmen der Krankenhäuser, den Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie aus einer gemeinsamen Ersteinschätzungsstelle (Tresen) bestehen. Die Rettungsdienste, die den Ländern und Kommunen unterstehen, sollen künftig auch bezahlt werden, ohne dass sie Patienten transportieren und in Krankenhäuser bringen.
Warkens Notfallreform soll zwischen einer und zwei Milliarden Euro im Jahr einsparen. Nach Informationen der Zeitung herrscht zwischen den Regierungsparteien Einigkeit über die Reform. Warkens Amtsvorgänger Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) waren mit entsprechenden Reformideen gescheitert.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Notfallaufnahme (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Bundesregierung einigt sich auf Reform der Notfallversorgung
- Geplante Maßnahmen umfassen einheitliche Ersteinschätzung per Telefon/Video und bessere Kooperation zwischen Rettungsdiensten und Ärztlichem Bereitschaftsdienst
- Notfallreform soll ein bis zwei Milliarden Euro jährlich einsparen
Warum ist das wichtig?
- Einheitliche Ersteinschätzung verbessert Zugänglichkeit und Effizienz der Notfallversorgung.
- Geplante Einsparungen von bis zu zwei Milliarden Euro pro Jahr entlasten das Gesundheitssystem.
- Verbesserung der Kooperation zwischen verschiedenen Gesundheitsdiensten erhöht die Versorgungsqualität.
Wer ist betroffen?
- Bürger, die Notfallversorgung benötigen
- Rettungsdienste
- Ambulante und stationäre Gesundheitseinrichtungen
Zahlen/Fakten?
- Einsparungen zwischen einer und zwei Milliarden Euro im Jahr
- Einführung einheitlicher Ersteinschätzung per Telefon oder Video
- Aufbau neuer "Integrierter Notfallzentren" geplant
Wie geht’s weiter?
- Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett
- Umsetzung der Zusammenarbeit von Rettungsdiensten und ärztlichem Bereitschaftsdienst
- Aufbau neuer integrierter Notfallzentren
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