Hamburg - Was ist passiert – was dahinter steckt
Rechtsprechung zur Bezeichnung alkoholfreier Getränke in Hamburg
Hamburg () – Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat entschieden, dass nahezu alkoholfreie Getränke nicht als „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ bezeichnet werden dürfen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Auch die zusätzliche Bezeichnung „American Malt“ für ein Produkt ist demnach unzulässig, da sie eine verbotene Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey darstelle.
Der Rechtsstreit wurde von einem Verband der Spirituosenindustrie gegen ein Startup-Unternehmen geführt. Das Unternehmen hatte Getränke mit einem Alkoholgehalt von nur 0,3 Prozent als Alternative zu klassischen Spirituosen beworben und dabei mit Slogans wie „This is not Rum“ oder „alkoholfreie Alternative zu…“ geworben.
Das Landgericht Hamburg hatte der Klage im Juli 2025 bereits teilweise stattgegeben.
In der Berufungsinstanz gab das Oberlandesgericht nun dem Verband in allen Punkten Recht. Das Gericht folgte der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Die geschützten Bezeichnungen dürften nur für Getränke verwendet werden, die die strengen Anforderungen der EU-Spirituosenverordnung erfüllen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Mann mit Cocktail (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg entscheidet, dass nahezu alkoholfreie Getränke nicht als "Rum", "Gin" oder "Whiskey" bezeichnet werden dürfen.
- Bezeichnung "American Malt" ist unzulässig, da sie auf Whiskey anspielt.
- Der Rechtsstreit wurde von einem Verband der Spirituosenindustrie gegen ein Startup-Unternehmen geführt.
Warum ist das wichtig?
- Schutz der traditionellen Spirituosenbezeichnungen
- Sicherstellung von Klarheit und Transparenz für Verbraucher
- Verhinderung von Irreführung durch irreführende Produktbezeichnungen
Wer ist betroffen?
- Verband der Spirituosenindustrie
- Startup-Unternehmen
- Verbraucher von alkoholfreien Alternativen
Zahlen/Fakten?
- 0,3 Prozent Alkoholgehalt der betroffenen Getränke
- Rechtsstreit zwischen Spirituosenverband und Startup-Unternehmen
- Urteil noch nicht rechtskräftig, Revision zugelassen
Wie geht’s weiter?
- Warten auf das rechtskräftige Urteil
- Mögliche Revision durch das Startup-Unternehmen
- Einfluss auf die Vermarktung ähnlicher Produkte in der Branche
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