Prien will "begleitetes Trinken" ab 14 Jahren abschaffen

29. März 2026
1 min Lesezeit

Prien will "begleitetes Trinken" ab 14 Jahren abschaffen

Politik - Was ist passiert – was dahinter steckt

Gesellschaft: Änderungen im Jugendschutzgesetz in Berlin

() – Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will das „begleitete Trinken“ für Jugendliche ab 14 Jahren abschaffen. Das geht aus einem Referentenentwurf ihres Ministeriums zur Änderung des Jugendschutzgesetzes hervor, über den Politico berichtet.

Damit soll eine Ausnahmeregelung gestrichen werden, die Kindern und Jugendlichen den Kauf und Verzehr von Bier, Wein und Sekt in Begleitung einer sorgeberechtigten Person auch mit 14 oder 15 Jahren erlaubt. Dies folge „dem Ansatz, das zunehmende Problem der Suchtabhängigkeit ernst zu nehmen“, heißt es in dem Referentenentwurf. Die Folgen könnten laut Ministerium „von Gesundheitsgefährdung bis Gewaltbereitschaft und Verwahrlosung“ reichen. Es brauche daher Präventionsmaßnahmen, um Kinder und Jugendliche vor „Alltagssüchten“ zu schützen.

Die Änderung des Jugendschutzgesetzes ist Teil eines größeren Gesetzentwurfs zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser befindet sich laut Informationen von Politico derzeit in der Verbändeanhörung und soll bis Ende des Jahres im Bundestag verabschiedet werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Biertrinkender Mann (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist passiert?

  • Bundesfamilienministerin Karin Prien will das "begleitete Trinken" für Jugendliche ab 14 Jahren abschaffen.
  • Eine Ausnahmeregelung zum Kauf und Verzehr von Alkohol in Begleitung eines Erziehungsberechtigten soll gestrichen werden.
  • Änderung ist Teil eines größeren Gesetzentwurfs zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe.

Warum ist das wichtig?

  • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkoholmissbrauch
  • Präventionsmaßnahmen gegen Suchtabhängigkeit und deren Folgen
  • Reform des Jugendschutzgesetzes zur Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe

Wer ist betroffen?

  • Jugendliche ab 14 Jahren
  • Eltern oder sorgeberechtigte Personen
  • Gesellschaft insgesamt

Zahlen/Fakten?

  • Abschaffung des "begleiteten Trinkens" für Jugendliche ab 14 Jahren geplant
  • Strichung einer Ausnahmeregelung für Kauf und Verzehr von Alkohol in Begleitung einer sorgeberechtigten Person
  • Änderung Teil eines größeren Gesetzentwurfs zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Wie geht’s weiter?

  • Streichung des "begleiteten Trinkens" für Jugendliche ab 14 Jahren
  • Präventionsmaßnahmen gegen Suchtabhängigkeit
  • Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe bis Ende des Jahres
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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