Niedersachsen - Was ist passiert – was dahinter steckt
Verkehrssicherheit in Delmenhorst unter Gefahr
Delmenhorst () – Die Autobahnpolizei Ahlhorn hat einen stark alkoholisierten Lkw-Fahrer auf der Autobahn 28 aus dem Verkehr gezogen. Das teilte die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch mit.
Aufmerksame Zeugen hatten die Beamten am Freitag gegen 11:40 Uhr alarmiert.
Die Zeugen waren auf der A28 in Richtung Oldenburg unterwegs und wurden in Höhe Deichhorst auf einen Sattelzug aufmerksam, der in deutlichen Schlangenlinien fuhr. Sie verfolgten den Lkw und ermöglichten so die Kontrolle.
Der 31-jährige Fahrer aus Belarus wies bei einem Atemalkoholtest einen Wert von 2,23 Promille auf.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt.
Um eine Weiterfahrt zu verhindern, brachten die Beamten eine technische Sperre am Fahrzeug an. Die Spedition muss nun einen Ersatzfahrer schicken, um die mit Lebensmitteln beladene Ladung zu übernehmen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeiauto (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist passiert?
- Autobahnpolizei Ahlhorn hat stark alkoholisierten Lkw-Fahrer auf A28 gestoppt
- Zeugen alarmierten die Polizei, nachdem sie Schlangenlinien-Fahren beobachtet hatten
- Fahrer hatte 2,23 Promille, Blutprobe und Führerschein wurden beschlagnahmt
Warum ist das wichtig?
- Verhinderung von Unfällen durch alkoholisierte Fahrer auf der Autobahn
- Schutz anderer Verkehrsteilnehmer durch schnelle Alarmierung und Kontrolle
- Notwendigkeit der Aufklärung über Alkohol am Steuer für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Wer ist betroffen?
- Lkw-Fahrer aus Belarus
- Spedition
- Zeugen der Verkehrsstörung
Zahlen/Fakten?
- 31-jähriger Fahrer aus Belarus
- Atemalkoholtest ergab 2,23 Promille
- Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet
Wie geht’s weiter?
- Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr
- Blutprobe entnommen
- Spedition muss Ersatzfahrer schicken

